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Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

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Anfechtbare Rechtshandlung

Rechtsgebiet:
Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage
Stichworte:
Anfechtungsklage, Paulianische Anfechtung, SchKG 287, Überschuldungsanfechtung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar:

  • Nachträgliche Bestellung von Sicherheiten für bestehende Verbindlichkeiten, ohne frühere Verpflichtung oder zu einem [zu] späten Zeitpunkt (z.B. Verpfändung von Fahrnis, Grundstücken, Forderungen)
  • Ungewöhnliche Tilgung mit unüblichen Zahlungsmitteln (z.B. Abtretung eines Erbanteils, Sachleistung, Hingabe von Edelsteinen oder Edelmetallen, Schuldübernahmen)
  • Zahlung einer nicht verfallenen Schuld (d.h. wenn die Zahlung vor Eintritt der Fälligkeit erfolgt)
  • Schuldnerwechsel zu einem Schuldner mit schlechterer Bonität (Urteil BGer vom 29.05.2012, 5A_682/2011, E.4.2.2)

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