Das summarische Verfahren (in einzelnen Kantonen auch Summarverfahren genannt) ist ein schnelles und einfaches Verfahren, dem nie ein Sühnverfahren vorausgeht.
Die Anwendungsbereiche sind:
- Zivilgesetzbuch
- Obligationenrecht
- Befehlsverfahren
- Beweissicherungen
Zur Ladung der Parteien:
- Es wird nur einmal vorgeladen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen treten sofort die Säumnisfolgen ein.
Hier finden Sie Informationen zu den Kosten- und PE-Regeln im summarischen Verfahren: