Folgende Fristen sind zu beachten:
- Allgemein bei Diskriminierung
- an zuständiges Gericht oder
- an obligatorisch erklärte Schlichtungsstelle (GlG 11 Abs. 3)
- nach (zu erwartender) förmlicher Verfügung der Schlichtungsstelle, dass die Schlichtung gescheitert ist
- innert 3 Monaten ans zuständige Gericht
- nach (zu erwartender) förmlicher Verfügung der Schlichtungsstelle, dass die Schlichtung gescheitert ist
- Für Kündigungsschutz-Beanspruchung
- Klageeinreichung binnen Kündigungsfrist
- an zuständiges Gericht (GlG 10 Abs. 3; je nach Kanton: Schlichtungsstelleneinsatz nach GlG 11 Abs. 3 prüfen).
- Klageeinreichung binnen Kündigungsfrist
Begehren
Es sei die Kündigung für ungültig zu erklären.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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