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Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren

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Internationale Vollstreckung

Rechtsgebiet:
Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren
Stichworte:
Rechtsöffnung, Rechtsöffnungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verfügt ein Gläubiger aus einem anderen Staat über einen provisorischen Rechtsöffnungstitel (Vertrag, Schuldanerkennung) gegen einen Schuldner in der Schweiz, kann er den Schuldner in der Schweiz betreiben und ohne Weiteres provisorische Rechtsöffnung verlangen.

Es stellen sich allenfalls Fragen des auf den Vertrag anwendbaren Rechts, die nach den allgemeinen Grundsätzen des Internationalen Privatrechtsgesetzes und allenfalls anwendbaren Staatsverträgen zu beantworten sind.

Da das Betreibungs- und Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung der Schweiz im internationalen Vergleich einzigartig sind, kann es für Gläubiger im Ausland von erheblichem Vorteil sein, wenn sie einen Vertreter in der Schweiz mit der Vollstreckung ihrer Forderung beauftragen.

Da der Gläubiger noch über kein Urteil verfügt, das vollstreckt werden soll, sondern gegen den Schuldner in der Schweiz direkt vorgehen will, stellen sich keine Fragen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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