Rechtsvorschlag
Der Rechtsvorschlag ist eine Erklärung des Schuldners gegenüber dem Betreibungsamt, mit welcher er die in Betreibung (Verfahren zur Vollstreckung von Geldforderungen) gesetzte Forderung bestreitet.
Beseitigung Rechtsvorschlag
Hat ein Schuldner Rechtsvorschlag erhoben, muss der Gläubiger diesen zuerst beseitigen, damit er das Betreibungsverfahren (Pfändung / Pfandverwertung / Konkurs) weiterführen kann. Der Rechtsvorschlag kann im ordentlichen Zivilprozess beseitigt werden.
Rechtsöffnung
Verfügt der Gläubiger über einen sogenannten Rechtsöffnungstitel, kann er die Rechtsöffnung beantragen. In diesem summarischen Verfahren mit beschränkten Beweismitteln und beschränkten Einwendungen und Einreden des Schuldners wird die Barrierewirkung des Rechtsvorschlages aufgehoben und die Fortsetzung der Betreibung möglich.
» Informationen zur Rechtsöffnung
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