Rechtsvorschlag
Der Rechtsvorschlag ist eine Erklärung des Schuldners gegenüber dem Betreibungsamt, mit welcher er die in Betreibung (Verfahren zur Vollstreckung von Geldforderungen) gesetzte Forderung bestreitet.
Beseitigung Rechtsvorschlag
Hat ein Schuldner Rechtsvorschlag erhoben, muss der Gläubiger diesen zuerst beseitigen, damit er das Betreibungsverfahren (Pfändung / Pfandverwertung / Konkurs) weiterführen kann. Der Rechtsvorschlag kann im ordentlichen Zivilprozess beseitigt werden.
Rechtsöffnung
Verfügt der Gläubiger über einen sogenannten Rechtsöffnungstitel, kann er die Rechtsöffnung beantragen. In diesem summarischen Verfahren mit beschränkten Beweismitteln und beschränkten Einwendungen und Einreden des Schuldners wird die Barrierewirkung des Rechtsvorschlages aufgehoben und die Fortsetzung der Betreibung möglich.
» Informationen zur Rechtsöffnung
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:SchlichtungsverfahrenEinleitung zum SchlichtungsverfahrenAutoren:Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsve...Einleitung: Rechtsöffnung in der SchweizAutoren:RechtshilfeEinleitung zur RechtshilfeAutoren:RechtsgutachtenEinleitung: Rechtsgutachten in der SchweizAutoren:Sachverständigen-GutachtenEinleitung zum SachverständigengutachtenAutoren:ZivilprozessrechtFokus Zivilprozessrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht