Eine Mietzinssenkung ist nur bei unbefristeten Mietverträgen möglich.
Keine referenzzinssatz-rückgangsbedingte Mietzinsreduktion ist bei folgenden Mietverhältnissen zulässig:
- Index-Mietverträge (bei Wohnungsmieten nicht zulässig)
- Mietverträge mit staatlich verbilligten Mieten (zB bei (Wohnbau-)Genossenschaften)
- Mietverträge, in welchen ein Unterschreiten des Anfangsmietzinses ausgeschlossen ist (Mietzins darf trotzdessen nicht missbräuchlich sein)
- Zeitlich befristete Mietverträge
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