Duldungs- und Mitwirkungspflicht
- Pflicht der Parteien, die Untersuchungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu dulden bzw. soweit notwendig mitzuwirken
- Pflicht kann sich aus materiellem oder Zivilprozessrecht ergeben
Sanktionen für den Weigerungsfall
- Zwang
- Erzwingung der Untersuchung
- Verhaltenswürdigung
- Beweispflicht obliegt der sich weigernden Partei
- Annahme des Verzichts auf das Beweismittel
- Beweisgegner ist die sich weigernde Partei
- Annahme eines ungünstigen Ergebnisses
- Offizialmaxime
- Weigerung wird bei der Beweiswürdigung als Indiz mitgewertet
- Weigerung eines Dritten
- Folgen wie bei der Aussageverweigerung
- Weigerung des Dritten wird bei der Beweiswürdigung als Indiz mitgewertet.
- Beweispflicht obliegt der sich weigernden Partei
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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