- Das Gericht ermächtigt den Sachverständigen,
- einen Augenschein vorzunehmen
- Urkunden beizuziehen
- Parteien und Dritte zu befragen
- Das Gericht kann die Ermächtigung mit Auflagen verbinden wie
- Teilnahmerecht der Parteien
- Beachtung des Zeugnisverweigerungsrecht bei der Befragung Angehöriger
- Bei Widerstand der Betroffenen muss das Gericht zur förmlichen Beweiserhebung schreiten, da dem Sachverständigen keine Zwangsmittel zur Verfügung stehen
Art der Erhebungen
- Psychiatrisches Gutachten
- Befragung des Betroffenen
- Befragung von Auskunftspersonen
- Technisches Gutachten
- Augenschein (Ortstermin)
- Beizug Pläne
- Konsultation (statische) Berechnungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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