Das Vermächtnis (auch: Legat) ist eine Zuwendung stets auf den Todesfall hin.
Der Zuwendende (Erblasser) verfügt mittels Testament oder Erbvertrag (Verfügung von Todes wegen), dass eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person (zB eine wohltätige oder gemeinnützige Institution) als Vermächtnisnehmer (auch: Legatar) eine Sach- oder Rechtsbegünstigung – ohne Erbenstellung – eingeräumt erhält, meistens ein:
- Barvermächtnis
- zB „Ich vermache der Wohltätigkeitsinstitution „XYZ“ den Betrag von CHF 10‘000.“
Weitere Vermächtnisarten, die aber gegenüber wohltätigen Institutionen weniger in Frage kommen, sind: das Sachvermächtnis, Quotenvermächtnis, Liberationsvermächtnis, Versicherungsvermächtnis, Verschaffungsvermächtnis usw. (vgl. hiezu: www.vermaechtnis.ch/vermaechtnis-arten-uebersicht)
Weiterführende Informationen
- Links
- Vermächtnis | vermaechtnis.ch
- Erbeinsetzung
- Erbrecht | erb-recht.ch
- Legate-Promotion
- BÜRGI URS, Das Legat als Mittel des Fundraisings, in : FUND-INFO, 4/2000, S. 8 – 9
- Studie Testamente, Erbschaften und Legate 2006, von one marketing services AG
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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