Das Vermächtnis (auch: Legat) ist eine Zuwendung stets auf den Todesfall hin.
Der Zuwendende (Erblasser) verfügt mittels Testament oder Erbvertrag (Verfügung von Todes wegen), dass eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person (zB eine wohltätige oder gemeinnützige Institution) als Vermächtnisnehmer (auch: Legatar) eine Sach- oder Rechtsbegünstigung – ohne Erbenstellung – eingeräumt erhält, meistens ein:
- Barvermächtnis
- zB „Ich vermache der Wohltätigkeitsinstitution „XYZ“ den Betrag von CHF 10‘000.“
Weitere Vermächtnisarten, die aber gegenüber wohltätigen Institutionen weniger in Frage kommen, sind: das Sachvermächtnis, Quotenvermächtnis, Liberationsvermächtnis, Versicherungsvermächtnis, Verschaffungsvermächtnis usw. (vgl. hiezu: www.vermaechtnis.ch/vermaechtnis-arten-uebersicht)
Weiterführende Informationen
- Links
- Vermächtnis | vermaechtnis.ch
- Erbeinsetzung
- Erbrecht | erb-recht.ch
- Legate-Promotion
- BÜRGI URS, Das Legat als Mittel des Fundraisings, in : FUND-INFO, 4/2000, S. 8 – 9
- Studie Testamente, Erbschaften und Legate 2006, von one marketing services AG
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der SchweizAutoren:ErbschaftsklageEinleitung zur Erbschaftsklage in der SchweizAutoren:Öffentliches InventarEinleitung zum öffentlichen Inventar im Er...Autoren:Testament / Letztwillige VerfügungEinleitung zu Testament / letztwillige Ver...Autoren:Vermächtnis / LegatEinleitung zum Vermächtnis / LegatAutoren:UngültigkeitsklageEinleitung zur Erbrechtlichen Ungültigkeit...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht