Die Schenkungssteuer ist in aller Regel gemeinsam mit der Erbschaftssteuer kodifiziert. Der Unterschied besteht einzig im Zustandekommen des Steuertatbestandes:
- Schenkungssteuer: lebzeitige Zuwendung
- Erbschaftssteuer: Zuwendung von Todes wegen
Aktuelle Steuersituation
In allen Kantonen sind Schenkungen an Ehegatten steuerfrei.
Eine Nachkommenbesteuerung haben heute einzig noch die Kantone Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt.
Der einzige Kanton, der keine Schenkungssteuer für alle Schenkungstatbestände kennt, ist der Kanton Schwyz.
Weiterführende Informationen
Steuerarten
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind gemeinsam kodifiziert. Bei der Erbschaftssteuer (und damit bei der Schenkungssteuer) wird unterschieden in:
- Nachlasssteuer
- Steuerobjekt ist der Nachlass als solcher
- Erbanfallsteuer
- Es wird der Anfall an den einzelnen Erben oder Vermächtnisnehmer bzw. den Beschenkten besteuert.
Steuersubjekt
Steuersubjekt ist der Empfänger des Vermögensvorteils.
Steuerbares Ereignis
Das die Steuer auslösende Ereignis ist die unentgeltliche Zuwendung.
Steuerbemessung
Verkehrswert des Vermögensvorteils.
Erbschaftssteuerreform
Am 16.08.2011 wurde der Text der Eidgenössischen Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» im Bundesblatt veröffentlicht.
Gemäss Initiativtext soll die Steuerhoheit zur Vereinheitlichung dem Bund zugewiesen und den Kantonen entzogen werden.
Ziele der Initianten:
- einheitliche Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Steuersatz: 20 %
- Freibetrag: CHF 2 Mio.
- Übergangsregelung: Rückwirkende Inkraftsetzung ab 1.1.2012!
Weiterführende Informationen
Informationen von Bürgi Nägeli Rechtsanwälte zur Erbschaftssteuerreform
Steuerplanung
Für die Planung der steuerfreien Vermögensnachfolge bleibt bis zum 31.12.2011 nur noch wenig Zeit. Bei vermögenden Privatpersonen und ihren Beratern ist daher das Thema Vermögensnachfolge kurzfristig zuoberst auf die Agenda gerutscht.
» Steuerplanung: Volksinitiative Erbschaftssteuerreform (PDF, 101 KB)
» Steuertipps und Beratung: Fax-/Post-Bestellformular (PDF, 28 KB)