Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein privates Streiterledigungsverfahren – eine Alternative zur öffentlichen Gerichtsbarkeit / eine „Privatgerichtsbarkeit“.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein sinnvolles System für grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte und für Streitigkeiten, bei denen auf spezielle Qualifikationen der Schiedsrichter zu achten ist bzw. in Fällen, die bevorzugt fernab der Öffentlichkeit entschieden werden sollen.
Ausgangslage der Schiedsgerichtsbarkeit
Die Parteien dürfen ihre Streitsache vor oder nach Streitausbruch einem privaten Schiedsrichter oder Schiedsgericht zur Entscheidung übertragen; die Parteien können also Verfahren und Schiedsrichter weitgehend selber bestimmen (Parteiautonomie).
Die Parteien können sich bei der Verfahrensorganisation drei Varianten bedienen:
- Institutionellem Schiedsgericht (Schiedsgerichtsorganisation)
- Ad hoc-Schiedsgericht (Parteien bestimmen Schiedsrichter und Organisation selber)
- Verzicht auf Erlass einer Verfahrensordnung: Es gelten die Regeln der ZPO.
Weiter wird unterschieden in:
- Nationale oder Binnenschiedsgerichte (domestic arbitration)
- Internationale Schiedsgerichte (international arbitration)
Vorteile des Schiedsverfahrens:
- Selbstwählbarkeit des Spruchkörpers
- Fachwissen
- Vertrauen
- Verfahrensflexibilität
- Kurze Verfahrensdauer
- Speditiveres Vorgehen als bei staatlichen Gerichten
- Beschränkte Rechtsmittelmöglichkeiten
Nachteile des Schiedsverfahrens:
- Weniger Transparenz bzw. erhöhtes Risiko von Unvereinbarkeiten
- Geringere Kontrolle rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien
- oft höhere Kosten
Ergänzende Informationen zum Schiedsverfahren
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