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Schiedsgerichtsbarkeit

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Begriff

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schiedsgericht

Ein Schiedsgericht ist ein auf vertraglicher Vereinbarung beruhendes privates, nichtstaatliches Gericht, welches über eine Streitigkeit anstelle der staatlichen Gerichte zu entscheiden hat.

Schiedsvereinbarung und Schiedsklausel

Eine Schiedsvereinbarung umfasst eine Einigung der Parteien über die Unterbreitung einer Streitigkeit einem Schiedsgericht und Regeln über die Bestellung des Schiedsgerichts, die Regelung des Verfahrens etc. Eine Schiedsklausel ist eine einzelne Bestimmung in einem Vertrag, wonach Streitigkeiten aus dem Vertrag einem Schiedsgericht unterbreitet werden sollen.

Schiedsentscheid

Der Schiedsentscheid ist der Entscheid des Schiedsgerichts über die ihm vorgelegte Streitsache.

Ad hoc Schiedsgerichtsbarkeit

Ein ad hoc Schiedsgericht liegt vor, wenn die Parteien für einen konkreten Streitfall ein Schiedsgericht bestellen.

Institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsinstitutionen stellen ein Schiedsgericht mit eigener Schiedsordnung zur Verfügung.

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