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Schweizerische Immobilien

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Raumkonzept Schweiz

Rechtsgebiet:
Schweizerische Immobilien
Stichworte:
Schweizerische Immobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Boden ist in der Schweiz ein begrenztes Gut, weshalb sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden auf eine gegenseitig akzeptierte räumliche Entwicklung unter der Prämisse des haushälterischen Umgangs mit diesem Gut auf folgende Schwerpunkte einigen wollen:

  • Siedlungsentwicklung in mehrheitlich überbautem Gebiet
  • Schaffung von Grün- und Freiräumen zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität
  • Optimierte Abstimmung von Siedlungen und Verkehrsnetz
  • Werterhaltung und -vermehrung von unverbauten Landschaften
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Innovation und Wertschöpfung durch Schaffung
    • eines Netzes von Metropolitanräumen
      • Zürich
      • Basel
      • Region Genf
      • Region Bern
      • Städten
        • Luzern
        • städtisch geprägte Regionen im Tessin
        • Jurabogen
        • Aareland
        • Nordostschweiz
    • von ländlichen und touristischen Zentren mit überregionalem Charakter
      • Gotthard
      • Südwestschweiz
      • Südostschweiz
  • überregionale Handlungsräume für heutige räumliche Bedürfnisse der Bevölkerung.

Der Entwurf des Richtplanes sieht im Kanton Zürich vor:

  • Begrenzung des Gesamtumfangs des Siedlungsgebietes
  • Verdichtung der Bauweise.

Zudem sind die einzelnen Regionen angehalten, Flächen freizuhalten für

  • die Ansiedlung grosser Industrie- und Gewerbebetriebe
  • den Bau von Hochhäusern.

Diese Tendenzen werden direkte Implikationen auf Immobilieninvestitionen, die Entwicklung von Immobilien hinsichtlich Ausgestaltung, Nutzungsdichte und Verkehrswerte haben. Das Lagekriterium bei Immobilieninvestitionen erhält damit einen noch höheren Stellenwert.

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