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SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital

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Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgebiet:
SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Verschiedene Grundlagen beeinflussen das auf die SICAF anwendbare Recht. Unter folgenden Titeln werden sie erläutert:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Verhältnis zum Obligationenrecht (OR)
  • Abweichungen gegenüber dem Aktienrecht

Gesetzliche Grundlagen

  • Bundesgesetz vom 23.06.2006 betreffend die kollektiven Kapitalanlagen (Kapitalanlagengesetz [KAG], SR 951.31)
  • Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22.11.2006 (Kollektivanlagenverordnung [KKV], SR 951.311)
  • Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen vom 21.12.2006 ([KKV-FINMA], SR 951.312)

FINMA-Rundschreiben

Verhältnis zum Obligationenrecht (OR)

Grundsatz:

Sofern das KAG nichts anderes vorsieht, kommen die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über die Aktiengesellschaft zur Anwendung [vgl. KAG 112 iVm OR 620 ff.].

Abweichungen gegenüber dem Aktienrecht

Die hauptsächlichsten Abweichungen von den Regeln der Aktiengesellschaft (AG) [vgl. OR 620 ff.] sind:

  • vollständige Liberierung des Aktienkapitals [vgl. KAG 113 Abs. 1]
  • Ausgabeverbot für Stimmrechtsaktien, Vorzugsaktien, Partizipationsscheine (PS) und Genussscheine (GS) [vgl. KAG 113 Abs. 2]
  • Statutarische Möglichkeit eines Zwangsausschlusses von Aktionären [vgl. KAG 113 Abs. 3]
  • Erfordernis einer Depot- und Zahlstelle [vgl. KAG 114]

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