Bei Upstream-Sicherheiten geht es um eine Absicherung i.d.R. von Bankkrediten an eine Konzernmuttergesellschaft:
- Begriff
- Upstream-Sicherheit = Sicherheiten zugunsten einer Bank, welche zB die Tochtergesellschaft im Interesse der kreditnehmenden Muttergesellschaft stellt.
- Grundlagen
- OR 19 ff.
- OR 671 ff.
- OR 716b
- OR 718a
- SchKG 285 ff.
- Abgrenzungen
- Sicherheiten der Muttergesellschaft
- = direkte Sicherheit
- Drittsicherheit
- = Sicherheit wird durch eine unabhängige, nicht nahestehende Drittperson gewährt
- Downstream-Sicherheit
- = Sicherheiten der Muttergesellschaft für einen Kredit an die Tochtergesellschaft
- Side- bzw. Crossstream-Sicherheit
- = Sicherheiten für einen Kredit zugunsten der Schwestergesellschaft
- Sicherheiten der Muttergesellschaft
- Arten
- nach Sicherheit
- Realsicherheiten
- Grundpfandrechte
- Faustpfandrechte
- Sicherungsübereignung von Grundpfandrechten
- Personalsicherheiten
- Garantien
- Bürgschaften
- Kumulative Schuldübernahmen
- Kreditauftrag nach OR 408 ff.
- Einfache Bürgschaft gemäss OR 408 Abs. 1.
- Realsicherheiten
- nach Parteikonstellation
- Sicherheiten-Begünstigte
- Muttergesellschaft (Upstream; hier interessierend)
- Schwester- oder Tochtergesellschaft (Side- bzw. Crossstream)
- Sicherheiten-Begünstigte
- nach Hierarchiestufe im Konzern
- Stufe im Konzern-Organigramm
- nach Sicherheit
- Verbreitung
- Upstream-Sicherheiten sind in der Kreditpraxis der Banken stark verbreitet, zB bei
- Akquisitionsfinanzierung, für
- Leveraged Buy Out (LBO)
- Management Buy Out (MBO)
- Mezzanine
- Akquisitionsfinanzierung, für
- Verwaltung durch einen sog. „Security Agent“
- Upstream-Sicherheiten sind in der Kreditpraxis der Banken stark verbreitet, zB bei
- Ziele + Motive
- Fremdfinanzierung im Rahmen des Corporate Bankings
- Problembereiche
- Upstream-Sicherheiten-Bestellung unter welchen Voraussetzungen
- Interne Willensbildung bei der Gesellschaft, die die Sicherheiten bestellt (siehe auch nachfolgend „Vertrag / Anforderungen“)
- Nichterfüllung Kreditvertrag durch die kreditnehmende Muttergesellschaft (Event of Default; Kündigungsgrund infolge Vertragsverletzung)
- Sicherheiten-Verwertung und Verwertungszeitpunkt
- etc.
- Zivilrechtliche Gültigkeit + Implikationen
- Grundsätzliches
- „Upstream-Sicherheiten, die bilanziell nicht mehr allein durch das frei zur Verfügung stehende Eigenkapital gedeckt sind und somit den Bereich des geschützten Kapitals i.S.v. 671 ff. und/oder 680 Abs. 2 OR tangieren, sind im Umfang des Eingriffs in das geschützte Eigenkapital nichtig bzw. infolge Fehlens der Vertretungsbefugnis für die vertretene Gesellschaft im Umfang der (Teil-) Nichtigkeit unverbindlich. …“ (GRÜNENFELDER MARCO, Absicherung von Bankkrediten durch Upstream-Sicherheiten, Diss. Zürich / St. Gallen 2010, Kurzzusammenfassung a.A.)
- Zweckgrenze
- Gesellschaftsinteresse
- Gewährung zu Lasten des frei verfügbaren Aktienkapitals
- Gleichbehandlungsgebot
- Werthaltigkeit und Wertbeständigkeit der Upstream-Sicherheit
- Bestellung / Ausgangslage
- Ist die Upstream-Sicherheit gültig bestellt und korrekt (als Eventualverbindlichkeit) bilanziert worden, ist offen, ob die gewährte Sicherheit zur Tilgung der Kreditschuld herangezogen werden muss und bei der Tochtergesellschaft ein Werteabgang stattfinden wird.
- Sicherheiten-Realisation
- Ist bei der Muttergesellschaft ein Liquiditätsengpass vorhanden, sodass es zur Realisation der Sicherheit kommt, verwirklicht sich bei der Tochtergesellschaft die Eventualverbindlichkeit.
- Bestellung / Ausgangslage
- Rechtsverletzungs-Zeitpunkt?
- Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung einer Rechtsverletzung ist der Gewährungszeitpunkt.
- Grundsätzliches
- Insolvenzrechtliche Zulässigkeit
- Hinsichtlich der Schranken beim Abschluss von Upstream-Sicherheiten ist v.a. zu beachten:
- Die schuldbetreibungs- und konkursrechtliche Anfechtbarkeit der Sicherheiten-Bestellung, sog. „Anfechtungs-Pauliana“ (SchKG 285 ff.
- Hinsichtlich der Schranken beim Abschluss von Upstream-Sicherheiten ist v.a. zu beachten:
- Zu beachtende weitere Aspekte
- Börsen- und Übernahmerecht
- Steuern
- Vertrag / Anforderungen
- Ein rechtsgültig zustande gekommener Sicherungsvertrag setzt voraus:
- Vertretungsbefugnis der Parteien (OR 718 f.) / Organschaftliche Vertretung
- (vorhandener) Gesellschaftszweck der Sicherheiten-Bestellerin
- (keine) Gesellschaftsinteressewidrige Interessenkollision
- Beachtung der aktienrechtlichen Schranken
- Reserveschutzbestimmungen (OR 671 ff. i.V.m. OR 678 Abs. 2)
- Verbot der Eigenmittelrückgewähr (OR 680 Abs. 2)
- Ausschüttungsvorschriften (OR 674 Abs. 1, OR 675 Abs. 2, OR 728 – OR 729c)
- Aktienrechtliches Gleichbehandlungsgebot
- Buchführung und Bilanzierung der Upstream-Sicherheiten bei allen beteiligten Akteuren
- Aktienrechtliche Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats bei unzulässiger Sicherheitsbestellung
- Konsens (OR 1 ff.)
- Beachtung gesetzlicher oder gewillkürter Formerfordernisse (OR 11 ff.)
- Beachtung der Inhaltsschranken (OR 19 f.)
- etc.
- Ein rechtsgültig zustande gekommener Sicherungsvertrag setzt voraus:
- Muster „Finanzierungsklausel“
- Siehe GRÜNENFELDER MARCO, a.a.O., S. 201
- Muster „VR-Beschluss“
- Siehe GRÜNENFELDER MARCO, a.a.O., S. 202
Literatur
- GRÜNENFELDER MARCO, Absicherung von Bankkrediten durch Upstream-Sicherheiten, Diss. Zürich / St. Gallen 2010
- NEUHAUS MARKUS R. / WATTER ROLF, Handels- und steuerrechtliche Aspekte von Up-, Down- und Sidestream-Garantien zugunsten von Konzerngesellschaften, in: Kramer Ernst A. / Nobel Peter / Waldburger Robert (Hrsg.) Festschrift Peter Böckli zum 70. Geburtstag, Zürich 2006, S. 175
- RUSCH ARNOLD F., Interzession im Interesse des Aktionärs, Sicherheitenbestellung für Verbindlichkeiten von Mutter- und Schwestergesellschaften in der Schweiz, Diss. Zürich 2004
- VON BÜREN ROLAND / LÜTHI BENDICHT, Sicherung von Krediten Dritter im Konzern, in: Emmenegger Susan (Hrsg.) Kreditsicherheiten, Institut für Bankkredit, Universität Bern, SBT 2008 – Schweizerische Bankrechtstagung 2008, 55 ff.
Weiterführende Informationen
- Sicherheiten
- Kreditzwecke
- Leveraged Buy Out (LBO)
- Management Buy Out (MBO)
- Interne Willensbildung
- Anfechtung
- Aktienrechtliche Verantwortlichkeit