Formelle Organe
- Verwaltung und Geschäftsführung:
- Verwaltungsrat » VR-Haftung
- Geschäftsführer, Direktoren
- möglicherweise Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte
- Revisionsstelle » Revisorenhaftung
Faktische Organe
Aktienrechtliche Verantwortlichkeit kann auch faktische Organe treffen.
Solche sind Organe, die
- ohne formelle Delegation
- an der Geschäftsführung einer Gesellschaft teilnehmen bzw. deren Willensbildung massgeblich beeinflussen.
Beispiele:
- leitende Mitarbeiter der Gesellschaft
- Hauptaktionär, der dem Verwaltungsrat keinen Ermessensspielraum gewährt (bzw. die Gesellschaft faktisch durch seine Weisungen lenkt
- die Muttergesellschaft im Konzernverhältnis