Die Ausgliederung kann in 4 Varianten von statten gehen:
1. Sacheinlage in eine zu gründende Gesellschaft oder bestehende Gesellschaft im Rahmen einer Aktienkapital-Erhöhung
» Gründung einer Aktiengesellschaft
2. Vermögensübertragung nach FusG 69 ff.
FusG 69: Allgemeine Bestimmungen der Vermögensübertragung