Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer) gibt es auch eine engere Definition von «weichem Stalking», da unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtlich nicht relevante Einzelhandlungen in ihrer Gesamtheit den Tatbestand der Nötigung erfüllen können.
Literatur
- Bericht BJ 2019
- Botschaft Gewaltschutz 2017
Judikatur
- BGE 141 IV 437
- BGE 129 IV 262