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Stalking

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Inanspruchnahme zivilrechtlicher Möglichkeiten

Rechtsgebiet:
Stalking
Stichworte:
Stalking
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Inanspruchnahme der zivilrechtlichen Möglichkeiten setzt immer eine Initiative des Opfers voraus:

  • Antrag
    • Die betroffene Person muss beim Gericht den Antrag auf Anordnung von Schutzmassnahmen stellen, wobei sie die Beweislast trägt.
  • Verfahrensdauer
    • Das Opfer wird mit einer relativ langen Verfahrensdauer konfrontiert.
  • Schnellere Schutzanordnung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes
    • Für eine raschere Behandlung kann das Opfer eine vorsorgliche oder superprovisorische Massnahme nach ZPO 261 – ZPO 269 erwirken.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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