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Stalking

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Zivilrechtliche Massnahmen

Rechtsgebiet:
Stalking
Stichworte:
Stalking
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei zivilrechtlichen Massnahmen zum Schutz des Opfers vor Stalking kommt in der Regel das vereinfachte Verfahren gemäss ZPO 243 ff. zur Anwendung:

  • Gefährdet die Beweisabnahme die schutzwürdigen Interessen einer Partei, hier des Opfers, erlaubt ZPO 156 dem Gericht, die erforderlichen Massnahmen treffen:
    • zB kein Täterkontakt.

Literatur

  • Zimmerlin 2011

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