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Stalking

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Antragsdelikte

Rechtsgebiet:
Stalking
Stichworte:
Stalking
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den «Offizialdelikten» hievor nicht aufgeführten Straftatbeständen handelt es sich um sog. «Antragsdelikte»,

  • d.h. für die Eröffnung des Strafverfahrens braucht es stets
    • ein Strafantrag des Opfers, eine sog. Strafanzeige.

Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung (StGB 123) erfasst auch Beeinträchtigungen der (psychischen) Gesundheit:

  • Wenn die psychischen Belastungen infolge des Stalkings einen gewissen Schweregrad erreichen, kann StGB 123 zur Anwendung kommen.
  • Dies ist der Fall, wenn der Betroffene
    • eine psychiatrische Behandlung aufsuchen und / oder
    • krankgeschrieben werden muss,

Literatur

  • Bericht BJ 2019
  • Schwarzenegger & Gurt 2019, a.a.O., S.11

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