- Stalking = wiederholtes bzw. systematisches Verfolgen resp. Belästigen und/oder Bedrohen, wodurch diese verängstigt und körperliche und/oder psychische Integrität der gestalkten Person direkt, indirekt auf kurz oder lang beeinträchtigt wird
Die Definition von Stalking ist abhängig vom Kontext der Belästigung und variiert daher.
Siehe nachfolgend «Weiche Definition».
Literatur
- EBG Informationsblatt 7.2
- SCHWARZENEGGER CHRISTIAN / GURT AURELIA, Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking in der Schweiz, Gutachten zuhanden des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Zürich, 10. März 2019, S. 4
- EGGER THERES / JAGGI JOLANDA / GUGGENBÜHL TANJA, Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking: Übersicht zu national und international bestehenden Praxismodellen, Forschungsbericht, Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Bern, 22. März 2017, S. 4 ff.
- MANETSCH-IMHOLZ RAHEL, Polizeiliche Schutzmassnahmen, in: SHK-Opferhilferecht, 4. Auflage, Bern 2020, S. 630 ff.
Links
- Stalking
- Kontaktverbot wegen Nachstellungen (Stalking): Verhältnismässigkeit und Bestimmtheit
- Auch eine Vielzahl netter Combox-Nachrichten gelten als Stalking – Kontakt- und Rayon-Verbot
- Optimierung Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking
- Häusliche Gewalt
- Schwarzenegger Christian / Brunner Reinhard: Bedrohungsmanagement – Häusliche Gewalt
- Literatur
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