In weichem, strafrechtlich nicht relevantem Stalking besteht ein Verhalten, bei dem die einzelnen Handlungen auch zusammengenommen die Schwelle zur Strafbarkeit nicht erreichen.
Das sog. «weiche Stalking» setzt sich also aus folgenden Elementen zusammen:
- wenn die einzelnen Stalking-Handlungen
- nicht strafbar sind,
- insgesamt für die Opfer
- aber dennoch bedrohlich wirken oder
- Beeinträchtigungen in der Lebensführung zur Folge haben.
- insgesamt für die Opfer
- nicht strafbar sind,
Literatur
- EBG Informationsblatt 7.2
- SCHWARZENEGGER CHRISTIAN / GURT AURELIA, Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking in der Schweiz, Gutachten zuhanden des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Zürich, 10. März 2019, S. 4
- EGGER THERES / JAGGI JOLANDA / GUGGENBÜHL TANJA, Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking: Übersicht zu national und international bestehenden Praxismodellen, Forschungsbericht, Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Bern, 22. März 2017, S. 4 ff.
- MANETSCH-IMHOLZ RAHEL, Polizeiliche Schutzmassnahmen, in: SHK-Opferhilferecht, 4. Auflage, Bern 2020, S. 630 ff.
Links
- Stalking
- Kontaktverbot wegen Nachstellungen (Stalking): Verhältnismässigkeit und Bestimmtheit
- Auch eine Vielzahl netter Combox-Nachrichten gelten als Stalking – Kontakt- und Rayon-Verbot
- Optimierung Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking
- Häusliche Gewalt
- Schwarzenegger Christian / Brunner Reinhard: Bedrohungsmanagement – Häusliche Gewalt
- Literatur
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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