Kein Standardintervention
Leider gibt es keine Standardintervention, welche das Stalking erfolgreich und nachhaltig beenden würde.
Einzelfall-Behandlung erforderlich
Die Massnahmen und Lösungsansätze sind daher nach dem individuell konkreten Einzelfall auszurichten. Es sind daher die Elemente folgender Handlungsfelder zu prüfen und miteinzubeziehen:
- Unterstützung des Opfers
- Stalking-Dynamiken
- Aufklärung
- Verhaltensempfehlungen
- Indizierung
- Sicherheitsplan
- Erstellung
- Umsetzung
- Rechtliche Möglichkeiten
- Information
- Beratung
- Hilfe
- psychologisch
- therapeutisch
- Koordination mit weiteren Akteuren
- etc.
- Stalking-Dynamiken
- Ansprache, Beratung und Therapie des Stalkers
- Ansprache des Stalker
- Die Ansprache zielt auf eine (möglichst rasche) Beendigung des Stalkings.
- Beratung + Therapie des Stalkers
- Ziele im Interesse des Opferschutzes:
- Rückfallprävention
- längerfristige Einstellungs- und Verhaltensänderung
- Ziele im Interesse des Opferschutzes:
- Ansprache des Stalker
- Risikoeinschätzung und Bedrohungsmanagement
- Fall-Reporting
- Die Forschungsergebnisse zeigten, dass es Stalking-spezifische Instrumente braucht, um
- einzuschätzen:
- die Risiken für eine Gewalt-Eskalation;
- regelmässig zu überprüfen:
- den Fallverlauf;
- Schwere Stalking-Fälle
- Bei schweren Stalking-Fällen können sinnvoll sein:
- institutionalisierte Strukturen;
- Abläufe im Sinne des Bedrohungsmanagements;
- Schutz des Opfers.
- Bei schweren Stalking-Fällen können sinnvoll sein:
- einzuschätzen:
- Die Forschungsergebnisse zeigten, dass es Stalking-spezifische Instrumente braucht, um
- Fall-Reporting
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.