Kein Standardintervention
Leider gibt es keine Standardintervention, welche das Stalking erfolgreich und nachhaltig beenden würde.
Einzelfall-Behandlung erforderlich
Die Massnahmen und Lösungsansätze sind daher nach dem individuell konkreten Einzelfall auszurichten. Es sind daher die Elemente folgender Handlungsfelder zu prüfen und miteinzubeziehen:
- Unterstützung des Opfers
- Stalking-Dynamiken
- Aufklärung
- Verhaltensempfehlungen
- Indizierung
- Sicherheitsplan
- Erstellung
- Umsetzung
- Rechtliche Möglichkeiten
- Information
- Beratung
- Hilfe
- psychologisch
- therapeutisch
- Koordination mit weiteren Akteuren
- etc.
- Stalking-Dynamiken
- Ansprache, Beratung und Therapie des Stalkers
- Ansprache des Stalker
- Die Ansprache zielt auf eine (möglichst rasche) Beendigung des Stalkings.
- Beratung + Therapie des Stalkers
- Ziele im Interesse des Opferschutzes:
- Rückfallprävention
- längerfristige Einstellungs- und Verhaltensänderung
- Ziele im Interesse des Opferschutzes:
- Ansprache des Stalker
- Risikoeinschätzung und Bedrohungsmanagement
- Fall-Reporting
- Die Forschungsergebnisse zeigten, dass es Stalking-spezifische Instrumente braucht, um
- einzuschätzen:
- die Risiken für eine Gewalt-Eskalation;
- regelmässig zu überprüfen:
- den Fallverlauf;
- Schwere Stalking-Fälle
- Bei schweren Stalking-Fällen können sinnvoll sein:
- institutionalisierte Strukturen;
- Abläufe im Sinne des Bedrohungsmanagements;
- Schutz des Opfers.
- Bei schweren Stalking-Fällen können sinnvoll sein:
- einzuschätzen:
- Die Forschungsergebnisse zeigten, dass es Stalking-spezifische Instrumente braucht, um
- Fall-Reporting
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:StrafverteidigerEinleitung zum StrafverteidigerAutoren:Murphys Gesetz (Murphys Law)Einleitung zu Murphy’s Law und Finag...Autoren:DoppelbesteuerungsabkommenEinleitung zu Doppelbesteuerungsabkommen d...Autoren:EhrverletzungEinleitung zur EhrverletzungAutoren:Bestechung / KorruptionEinleitung zur Bestechung / KorruptionAutoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht