Andere Staaten kennen in ihren Rechtssystemen ähnliche Instrumente wie die Schweiz:
- Zivilrechtliche Instrumente
- Vorhandensein ähnlicher Instrumente wie in der Schweiz
- Strafrechtliche Bestimmungen zu Stalking
- Anfang der 1990er Jahre: angelsächsischen Länder
- Anschliessend Einführung in Nordeuropäische Staaten
- Österreich: 2006 (Straftatbestand «Beharrliche Verfolgung» (§107a StGB))
- Deutschland: 2007 (Straftatbestand «Nachstellungen» (§ 238 StGB); Revision Tatbestand per 1. März 2017 (Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen))
Die Erfahrungen in Deutschland und Österreich ergaben Justitiabilitäts-Probleme:
- Probleme mit der notwendigen Bestimmtheit des Tatbestands in der praktischen Anwendung (vgl. Bericht BJ 2019; KINZIG JÖRG, Die Strafbarkeit von Stalking in Deutschland – Vorbild für die Schweiz? recht (1/11), 2011, 1–13).
Literatur
- Bericht BJ 2019
- KINZIG JÖRG, Die Strafbarkeit von Stalking in Deutschland – Vorbild für die Schweiz? recht (1/11), 2011, 1–13
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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