LAWINFO

Stalking

QR Code

Stalking-Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Stalking
Stichworte:
Stalking
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stalking kann sich zutragen:

  • innerhalb einer bestehenden Partnerschaft (sog. Intimpartner-Stalking)
  • während einer Trennungsphase oder gegen einen Ex-Partner (sog. Trennungs-Stalking / ExPartner-Stalking)
  • durch eine fremde Person (sog. Fremdstalking)

in einer anstehenden oder bereits vollzogenen Trennung des gemeinsamen Haushalts können

  • die Vorfälle immer mehr von häuslicher Gewalt zu Stalking-Fällen werden.

Ebenso können Bestandteil von häuslicher Gewalt sein:

  • Drohungen
  • Nachstellungen.

Literatur

  • BBl 2017 S. 7307, S. 7326
  • SCHWARZENEGGER CHRISTIAN / GURT AURELIA, Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking in der Schweiz, Gutachten zuhanden des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Zürich, 10. März 2019, S. 4
  • HRUBESCH-MILLAUER STEPHANIE / VETTERLI ROLF, Häusliche Gewalt: die Bedeutung des Artikels 28b ZGB, in: FamPra 2009, S. 540

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.