Stalking kann sich zutragen:
- innerhalb einer bestehenden Partnerschaft (sog. Intimpartner-Stalking)
- während einer Trennungsphase oder gegen einen Ex-Partner (sog. Trennungs-Stalking / ExPartner-Stalking)
- durch eine fremde Person (sog. Fremdstalking)
in einer anstehenden oder bereits vollzogenen Trennung des gemeinsamen Haushalts können
- die Vorfälle immer mehr von häuslicher Gewalt zu Stalking-Fällen werden.
Ebenso können Bestandteil von häuslicher Gewalt sein:
- Drohungen
- Nachstellungen.
Literatur
- BBl 2017 S. 7307, S. 7326
- SCHWARZENEGGER CHRISTIAN / GURT AURELIA, Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking in der Schweiz, Gutachten zuhanden des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Zürich, 10. März 2019, S. 4
- HRUBESCH-MILLAUER STEPHANIE / VETTERLI ROLF, Häusliche Gewalt: die Bedeutung des Artikels 28b ZGB, in: FamPra 2009, S. 540
Judikatur
- BGer 1C_4/2021 vom 27.04.2021
Link
- Stalking
- Kontaktverbot wegen Nachstellungen (Stalking): Verhältnismässigkeit und Bestimmtheit
- Auch eine Vielzahl netter Combox-Nachrichten gelten als Stalking – Kontakt- und Rayon-Verbot
- Optimierung Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking
- Häusliche Gewalt
- Schwarzenegger Christian / Brunner Reinhard: Bedrohungsmanagement – Häusliche Gewalt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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