Das Spektrum der Stalking-Handlungen ist beachtlich:
- Verhaltensweisen, die – isoliert betrachtet – kaum bedrohlich erscheinen
- Aufdringliches Werben um Aufmerksamkeit
- Dauerhafte Belästigung, Drohungen und Tätlichkeiten.
In schweren Stalking-Fällen sind anzutreffen:
- Körperliche oder sexuelle Übergriffe
- Tötung des Opfers
Vgl. Hellmann et al. 2016, Council of Europe 2013).
Formen von Stalkinghandlungen sind (vgl. Spitzberg 2002):
- Suche von Kontakt und persönliche Nähe
- zB durch
- ständige unerwünschte Anrufe
- E-Mails
- SMS
- andere Formen elektronischer Kommunikation
- penetrantes Zusenden unerwünschter Geschenke
- zB durch
- Auflauern, beobachten und verfolgen
- zB
- am Arbeitsort
- Arrangierung zufälliger Treffen
- Das Opfer wissen lassen, dass es beobachtet wird
- zB
- Eindringen und ausspionieren
- zB
- Eindringen in die Wohnung
- Diebstahl persönlicher Sachen des Opfers
- Auskundschaften der Tagesabläufe
- zB
- Einbezug von Drittpersonen
- zB
- Ausfragen und indirekte Kontaktaufnahme via soziales Umfeld
- Veranlassung von Drittpersonen-Belästigungen des Opfers
- zB
- Handlungen im Namen des Opfers
- zB
- Bestellung von Waren
- zB
- Rufschädigung
- zB
- Verbreitung falscher Informationen oder Gerüchte über das Opfer
- am Arbeitsplatz
- im Internet
- Veröffentlichung von unerwünschten Bildern oder Beiträgen in sozialen Netzwerken
- Verbreitung falscher Informationen oder Gerüchte über das Opfer
- zB
- Einschüchterung, Bedrohung, Aggression
- zB
- Beschimpfung und Gewaltandrohung gegenüber dem Opfer oder seinen Angehörigen
- Gewalt gegenüber Haustieren
- Beschädigung, Verschmutzung oder Zerstörung von Sachen des Opfers
- Suizidandrohung
- zB
- Zwang, Nötigung und Gewalt
- zB
- Erpressung
- Kidnapping
- körperliche Gewalt
- sexuelle Übergriffe
- zB
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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