Als Cyberstalking wird Stalking unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel und Technologien verstanden:
- E-Mails
- Soziale Medien
- Apps
- GPS-Systeme
- etc.
In Abgrenzung zu andern Arten unerwünschter Kontaktaufnahmen, Belästigungen oder Bedrohungen im Internet (Cyberbullying, Cybermobbing, Trolling) liegen
- bei Cyberstalking dieselben konstituierenden Merkmale vor wie beim «Offline-Stalking»
- Egger et al. 2017: 65–68.
Beispiele von Cyberstalking-Handlungen sind (vgl. Gallas, 2010: 37–42; Amt für Erwachsenen und Kindesschutz der Stadt Bern 2017):
- Unerwünschte und massenhafte Kontaktaufnahmen mit dem Opfer
- über
- Soziale Medien
- etc.
- Nutzung der Online-Identität des Opfers,
- um Dritten oder Institutionen kompromittierende Nachrichten zuzustellen
- Tätigung von Käufen oder Verkäufen im Namen des Opfers im Internet
- Veröffentlichung von (echten oder bearbeiteten) Bildern des Opfers
- Einrichtung von Homepages im Namen des Opfers
- Einschleusen von Virenprogrammen oder Überwachungssoftware auf den Geräten des Opfers
- Blockieren der Mailbox durch Überfluten mit Nachrichten
- Veröffentlichung persönlicher Daten des Opfers, um Dritte für die Belästigung zu instrumentalisieren.
- über
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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