Die Verhaltensweisen und Handlungen, die Motive und Ursachen sowie die Beziehungskonstellation sind bei Stalking von Fall zu Fall unterschiedlich:
- Einzelhandlungen,
- können
- für sich allein
- sowohl harmlos erscheinen als auch eine Straftat darstellen
- über die Zeit zum Stalking werden,
- durch
- ihre Kombination,
- ihre Frequenz und
- ihr Andauern.
- durch
- für sich allein
- können
Als Merkmale von Stalking gelten:
- Einzeltäter
- Stalking geht in der Regel von einer bestimmten Person aus.
- Wiederholungen über längere Zeit
- Das Stalking besteht aus einer Wiederholung verschiedener Handlungen während eines längeren Zeitraums
- Unerwünschte Verhaltensweisen
- Die Verhaltensweisen des Stalkers werden vom Opfer als unerwünscht und grenzverletzend empfunden.
- Ängste auslösend
- Beim Opfer löst Stalking Angst oder Besorgnis aus
- Bedrohung oder Beeinträchtigung
- Das Opfer wird auf psychischer, körperlicher und/oder sozialer Ebene bedroht oder beeinträchtigt.
Literatur
- EBG Informationsblatt 7.2
- SCHWARZENEGGER CHRISTIAN / GURT AURELIA, Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking in der Schweiz, Gutachten zuhanden des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Zürich, 10. März 2019, S. 4 ff.
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