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Stalking

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Stalking-Merkmale

Rechtsgebiet:
Stalking
Stichworte:
Stalking
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verhaltensweisen und Handlungen, die Motive und Ursachen sowie die Beziehungskonstellation sind bei Stalking von Fall zu Fall unterschiedlich:

  • Einzelhandlungen,
    • können
      • für sich allein
        • sowohl harmlos erscheinen als auch eine Straftat darstellen
      • über die Zeit zum Stalking werden,
        • durch
          • ihre Kombination,
          • ihre Frequenz und
          • ihr Andauern.

Als Merkmale von Stalking gelten:

  • Einzeltäter
    • Stalking geht in der Regel von einer bestimmten Person aus.
  • Wiederholungen über längere Zeit
    • Das Stalking besteht aus einer Wiederholung verschiedener Handlungen während eines längeren Zeitraums
  • Unerwünschte Verhaltensweisen
    • Die Verhaltensweisen des Stalkers werden vom Opfer als unerwünscht und grenzverletzend empfunden.
  • Ängste auslösend
    • Beim Opfer löst Stalking Angst oder Besorgnis aus
  • Bedrohung oder Beeinträchtigung
    • Das Opfer wird auf psychischer, körperlicher und/oder sozialer Ebene bedroht oder beeinträchtigt.

Literatur

  • EBG Informationsblatt 7.2
  • SCHWARZENEGGER CHRISTIAN / GURT AURELIA, Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking in der Schweiz, Gutachten zuhanden des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Zürich, 10. März 2019, S. 4 ff.

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