Die Inanspruchnahme der zivilrechtlichen Möglichkeiten setzt immer eine Initiative des Opfers voraus:
- Antrag
- Die betroffene Person muss beim Gericht den Antrag auf Anordnung von Schutzmassnahmen stellen, wobei sie die Beweislast trägt.
- Verfahrensdauer
- Das Opfer wird mit einer relativ langen Verfahrensdauer konfrontiert.
- Schnellere Schutzanordnung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes
- Für eine raschere Behandlung kann das Opfer eine vorsorgliche oder superprovisorische Massnahme nach ZPO 261 – ZPO 269 erwirken.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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