Einleitung
Von der Bankenhaftung aus Kreditverhalten zum Stillhalteabkommen
Das Bankverhalten wird mit dem Stillhalteabkommen um eine Komponente ergänzt, die die Banken und den Kreditnehmer in sensitivem Bereich auf eine Gratwanderung von Organhaftung, Konkursverschleppung und Gläubigerbenachteiligung führt. Dabei werden Fragen aufgeworfen wie:
- Gläubigerwohl oder Eigennutz?
- durch Debitoreneingänge aus der Globalzession ihre Kreditsaldi ungestört zurückfahren können bzw. der Kreditnehmer den Liquiditätsabfluss durch Erhöhung der Kreditoren-Schulden substituiert
- durch den Weiterbetrieb den Vorteil haben, dass Erfüllungs-Garantien oder –bürgschaften nicht gezogen werden
- o.ä.
- Nutzt das Stillhalteabkommen allen Gläubigern oder nutzt es nur den Banken, indem sie während des Stillhaltens
- Zusatzbesicherung auch von Alt-Schulden?
- Führen Sanierungsbeiträge gegen Begründung neuer Sicherheiten zu einer nachträglichen Sicherungsausdehnung, zum Nachteil der übrigen Gläubiger?
- Desinvestitionen für kurzfristigen Schuldenabbau contra Existenz-Strategie?
- uam
Einzelne Bankenrisiken
Es sollen nachfolgend auf die bekanntesten und wichtigsten Bankenrisiken aus ihrer Mitwirkung bei einem Stillhalteabkommen eingegangen werden:
- Paulianische Anfechtung von Zahlungen und Kreditsicherheiten
- Aktienrechtliche Verantwortlichkeit (faktische Organschaft)
- Konkursverschleppung
Weiterführende Informationen
Literatur
- WOLF MARKUS, Stillhalteabkommen kreditgebender Banken – Ein Beitrag zum Unternehmenssanierungsrecht, Diss. Zürich/St. Gallen 2012, S. 125 ff.