LAWINFO

Strafprozess / Strafverfahren

QR Code

Das Abwesenheitsverfahren

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Abwesenheitsverfahren (sog. Kontumazialverfahren) ist nur im Rahmen des Erkenntnisverfahrens möglich und nur dann, wenn der Beschuldigte in der ordentlichen Hauptverhandlung (vor ersten Kt. Instanz) unentschuldigt oder infolge unbekannten Aufenthalts nicht anwesend ist und auch nicht zwangsweise vorgeführt werden kann. Es soll dabei verhindert werden, dass sich ein Angeklagter durch Flucht dem Verfahren entziehen kann oder das Verfahren gar durch Verjährung zur Erledigung bringen kann. Sollte der Angeklagte wert darauf legen, dass der Richter sich einen eigenen Eindruck von ihm verschafft, so hat er auch nach der Verurteilung die Möglichkeit. ein ordentliches Verfahren zu verlangen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Abwesenheitsverfahren:

  1. Voraussetzungen eines Abwesenheitsverfahrens
  2. Wirkungen des Abwesenheitsverfahrens

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.