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Strafprozess / Strafverfahren

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Das Untersuchungsverfahren

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren, Untersuchungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Untersuchung wird durch den Untersuchungsbeamten (in ZH: Staatsanwalt) geleitet. Im Untersuchungsverfahren sollen die Resultate der polizeilichen Ermittlungen festgestellt und allenfalls neue Beweise zusammengetragen werden. Neue Beweise sind soweit zu erheben, als es zur Durchführung der Hauptverhandlung notwendig erscheint.

Ist der Täter geständig und bestätigt er das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen über Sachverhalt und persönliche Verhältnisse, so kann der Untersuchungsbeamte auf die Wiederholung der Ermittlungen ganz oder teilweise verzichten, sofern ihm das Geständnis  des Angeschuldigten zuverlässig erscheint.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Untersuchungsverfahren:

  1. Untersuchungsinstrumente
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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