Gegenstand der Mahnung
Die Mahnung beinhaltet die unmissverständliche Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die von ihm geschuldete Leistung zu erbringen.
Befristete Mahnung
Eine Mahnung muss nicht, kann aber eine Befristung enthalten (sog. befristete Mahnung).
Lehre zur befristeten Mahnung
Eine bestimmte ältere Lehre (von Tuhr / Escher, Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, S. 137, Anm. 15, sieht in der Befristung der Mahnung eine „Stundungsofferte“, mit welcher die Fälligkeit hinausgeschoben wird.
Auftrag / Auftragsrecht
- Beim Auftrag ist der Honoraranspruch sofort mit der Rechnungslegung (Rechnungsstellung) fällig!
- Vgl. Honorarfälligkeit
- Die Mahnung mit Befristung im Auftragsrecht bewirkt eine Stundung bis zum Fristablauf! Dies sollte sich der fakturierende Beauftragte bewusst sein
- Aus praktischen Gründen der Orientierungsfähigkeit des die Rechnung empfangenden Auftraggebers wird meistens eine Zahlungsfrist erwähnt