LAWINFO

Verzugszins

QR Code

Beginn des Verzugszinslaufs

Rechtsgebiet:
Verzugszins
Stichworte:
Verzugszins
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Damit der Gläubiger vom Schuldner Verzugszins verlangen kann, muss die Forderung zur Zahlung fällig und der Schuldner überdies mit der Zahlung in Verzug geraten sein.

Hier finden Sie folgende Informationen zum Beginn des Verzugszinslaufs:

  1. Mahnung
  2. Verfalltag
  3. Fixtermin
  4. Verzug bei Zinsen, Renten, Schenkungen [OR 105]

Exkurs: Mittlerer Zinsverfall

Statt den Zins für jede einzelne Rate oder Teilzahlung separat zu berechnen, kann ein mittlerer Verfalltag angenommen werden. Bei gleichbleibenden Raten in gleichbleibenden Abständen liegt der mittlere Verfalltag genau in der Mitte zwischen dem ersten und letzten Fälligkeitstermin. Bei am 1. des Monats fälligen Raten ist der mittlere Verfalltag der Monate Januar bis März der 1. Februar und der Monate Januar bis April der 15. Februar.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.