Damit der Gläubiger vom Schuldner Verzugszins verlangen kann, muss die Forderung zur Zahlung fällig und der Schuldner überdies mit der Zahlung in Verzug geraten sein.
Hier finden Sie folgende Informationen zum Beginn des Verzugszinslaufs:
Exkurs: Mittlerer Zinsverfall
Statt den Zins für jede einzelne Rate oder Teilzahlung separat zu berechnen, kann ein mittlerer Verfalltag angenommen werden. Bei gleichbleibenden Raten in gleichbleibenden Abständen liegt der mittlere Verfalltag genau in der Mitte zwischen dem ersten und letzten Fälligkeitstermin. Bei am 1. des Monats fälligen Raten ist der mittlere Verfalltag der Monate Januar bis März der 1. Februar und der Monate Januar bis April der 15. Februar.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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