Analog der Funktion des Erbschaftsverwalters ist der Testamentsvollstrecker gesetzlicher Vertreter der Gesamtheit der Erben (vgl. ZGB 554 iVm ZGB 518 Abs. 1).
Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers in Steuerverfahren
Ohne auf die den vorliegenden Rahmen sprengenden Themen im Detail eingehen zu wollen, stehen auf der Steuer-Agenda des Testamentsvollstreckers folgende Punkte, die er zu beachten hat:
- Erblasser = Privatperson
- Mitwirkungspflicht in Steuerveranlagungs-, Revisions- und Nachsteuerverfahren
- Mithaftung des Testamentsvollstreckers für Steuerschulden des Erblassers
- Mitwirkungspflicht in Erbschaftssteuer-Inventarisationsverfahren
- Keine Verheimlichung oder Beiseiteschaffung von Nachlasswerten
- Steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Testamentsvollstreckers
- Meldepflicht bei Feststellung von Schwarzgeld des Erblassers
- Vermeidung von Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug
- Erblasser = Selbständigerwerbender
- Zusätzlich sind folgende steuer- und abgabe-rechtlichen Aspekte zu beachten:
- Mehrwertsteuer (MWST)
- Quellensteuern bei ausländischen Arbeitnehmern
- AHV/IV/EO/FAK/ALE
- ev. Beachtung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- etc.
- Zusätzlich sind folgende steuer- und abgabe-rechtlichen Aspekte zu beachten:
Die steuerlichen Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers, aber auch die Folgen bei Regelverletzungen, sind je nach Steuerhoheit unterschiedlich:
- Bund
- Kanton
- Gemeinde (Kommune).
Weiterführende Informationen
» Besteuerung von Privatpersonen in der Schweiz
» Besteuerung von Selbständigerwerbenden in der Schweiz
» Erbschaftssteuern / Schenkungssteuern in der Schweiz
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