LAWINFO

Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung

QR Code

Verwaltung der Erbschaft

Rechtsgebiet:
Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung
Stichworte:
Testamentsvollstreckung, Willensvollstreckung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Testamentsvollstrecker ist dafür verantwortlich, dass der Nachlass in seinen Werten erhalten und soweit möglich gemehrt wird.

Verwaltungshandlungen

Verwaltungshandlungen sind:

  • Sorge für Unterhalt bzw. Erhaltung der Nachlassgegenstände jeder Art
  • Bestandessicherung (zB Verjährungsunterbrechung)
  • Geltendmachung von Forderungen und sonstigen Ansprüchen, notfalls auch durch Darlehenskündigung
  • Kapitalanlage (Erneuerung bisheriger Geldanlagen oder Anlage erlöster Mittel)
  • Kündigung von Miet- und Arbeitsverträgen für zB Dienstwohnung und persönliches Personal des Erblassers
  • Geschäftsweiterführung oder ggf. Geschäftsaufgabe bzw. Unternehmensliquidation
  • Leitung fortführungsfähiger Unternehmen

Weiterführende Informationen

» Geschäftsaufgabe / Unternehmensliquidation

Anlagestrategie

Mit Anwendung der aktuellen Portfolio-Theorie kann der Testamentsvollstrecker durch Diversifikation eine Optimierung des Risiko-Rendite-Verhältnisses erreichen; der Testamentsvollstrecker

  • erreicht dadurch eine Risikosteuerung
  • vermeidet damit Klumpenrisiken.

Im angelsächsischen Raum wird die prudent man rule angewandt, und zwar bei Abwicklungs-Willensvollstreckungen.

Weiterführende Informationen

» Anlegerschutz: Anlagestrategie

Nicht vermögens-rechtliche Anliegen

Es ist

  • umstritten, ob der Testamentsvollstrecker sich des postmortalen Persönlichkeitsrechts als Andenkensschutz annehmen darf oder nicht.
  • heute unmöglich, ein eigenes Recht des Verstorbenen durch Dritte durchsetzen zu lassen.
  • für Dritte, auch den Testamentsvollstrecker, nur möglich zu handeln, wenn sie vom Erblasser letztwillig dazu veranlasst wurden.

Davon zu unterscheiden sind folgende, im neuen Erwachsenenrecht geregelte, höchst-persönliche Entscheide:

  • Vorsorgevertrag
  • Patientenverfügung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.