Der Testamentsvollstrecker ist dafür verantwortlich, dass der Nachlass in seinen Werten erhalten und soweit möglich gemehrt wird.
Verwaltungshandlungen
Verwaltungshandlungen sind:
- Sorge für Unterhalt bzw. Erhaltung der Nachlassgegenstände jeder Art
- Bestandessicherung (zB Verjährungsunterbrechung)
- Geltendmachung von Forderungen und sonstigen Ansprüchen, notfalls auch durch Darlehenskündigung
- Kapitalanlage (Erneuerung bisheriger Geldanlagen oder Anlage erlöster Mittel)
- Kündigung von Miet- und Arbeitsverträgen für zB Dienstwohnung und persönliches Personal des Erblassers
- Geschäftsweiterführung oder ggf. Geschäftsaufgabe bzw. Unternehmensliquidation
- Leitung fortführungsfähiger Unternehmen
Weiterführende Informationen
Anlagestrategie
Mit Anwendung der aktuellen Portfolio-Theorie kann der Testamentsvollstrecker durch Diversifikation eine Optimierung des Risiko-Rendite-Verhältnisses erreichen; der Testamentsvollstrecker
- erreicht dadurch eine Risikosteuerung
- vermeidet damit Klumpenrisiken.
Im angelsächsischen Raum wird die prudent man rule angewandt, und zwar bei Abwicklungs-Willensvollstreckungen.
Weiterführende Informationen
Nicht vermögens-rechtliche Anliegen
Es ist
- umstritten, ob der Testamentsvollstrecker sich des postmortalen Persönlichkeitsrechts als Andenkensschutz annehmen darf oder nicht.
- heute unmöglich, ein eigenes Recht des Verstorbenen durch Dritte durchsetzen zu lassen.
- für Dritte, auch den Testamentsvollstrecker, nur möglich zu handeln, wenn sie vom Erblasser letztwillig dazu veranlasst wurden.
Davon zu unterscheiden sind folgende, im neuen Erwachsenenrecht geregelte, höchst-persönliche Entscheide:
- Vorsorgevertrag
- Patientenverfügung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.