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Anlegerschutz

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Anlagestrategie

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Weg zur Anlagestrategie

Auf die Aufklärung folgt die Erarbeitung der Anlagestrategie. Ein Berater, der eine den Kundenbedürfnissen widersprechende Anlagestrategie verfolgt, verletzt seine Sorgfaltspflichten.

Die Anlagestrategie sollte immer auf das Profil des Anlegers abgestimmt sein. Wer seine Kunden nicht kennt, kann auch nicht die für sie passende Anlagestrategie entwickeln.

Die Anlagestrategie wird im Gespräch zwischen Berater und Kunde ermittelt. Es ist Aufgabe des Beraters, mit einem Fragenkatalog ein möglichst exaktes Bild vom Anlagetyp des Kunden zu erhalten. Macht der Kunde falsche Angaben, kann sich der Berater exkulpieren. Unterlässt es der Berater, gewisse für die Anlagestrategie entscheidende Punkte anzusprechen/abzuklären, so verletzt er seine Aufklärungspflichten.

Anlagekriterien

Für eine sinnvolle Anlagestrategie sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Risiko:
    • Bonitätsrisiko
    • Zinsrisiko
    • Währungsrisiko
    • Geldwertrisiko
    • Kursrisiko
    • Länderrisiko
    • Produkterisiken (z.B. strukturierte Produkte)
  • Liquidität: Verkäuflichkeit
  • Rendite
  • Langfristigkeit
  • Diversifikation:
    • Geografisch
    • Nach Branchen
    • Nach Währungen
    • Nach Risikogruppen / Produkten
    • Nach Liquiditätsgesichtspunkten
  • keine Klumpenrisiken
  • Individuell
  • Möglichst klare Regelung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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