Dem Gericht sind verschiedene Unterlagen und Belege einzureichen.
Die nachstehende Liste enthält allgemeine Hinweise zu den Belegen:
- Ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans der Gesellschaft.
- Gültiger Mehrheitsbeschluss des obersten Führungsorgans, in welchem die Anzeige der Überschuldung beschlossen wurde.
- Je eine von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans unterzeichnete Zwischenbilanz mit Anhang zu Veräusserungs- und Liquidationswerten.
- Einen Bericht eines zugelassenen Revisors über die Prüfung der einzureichenden Zwischenbilanzen mit Anhang.
- Einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Hinweis:
Die für die einzelnen Gesellschaftsformen erforderlichen Belege, das Vorgehen und die Verantwortlichkeit sind unter Download als PDF-Dokumente erhältlich.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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