Dem Gericht sind verschiedene Unterlagen und Belege einzureichen.
Die nachstehende Liste enthält allgemeine Hinweise zu den Belegen:
- Ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans der Gesellschaft.
- Gültiger Mehrheitsbeschluss des obersten Führungsorgans, in welchem die Anzeige der Überschuldung beschlossen wurde.
- Je eine von einem vertretungsberechtigten Mitglied des obersten Führungsorgans unterzeichnete Zwischenbilanz mit Anhang zu Veräusserungs- und Liquidationswerten.
- Einen Bericht eines zugelassenen Revisors über die Prüfung der einzureichenden Zwischenbilanzen mit Anhang.
- Einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Hinweis:
Die für die einzelnen Gesellschaftsformen erforderlichen Belege, das Vorgehen und die Verantwortlichkeit sind unter Download als PDF-Dokumente erhältlich.