Überschuldung
Es muss eine Überschuldung vorliegen (Aktiven < Fremdkapital). Allfällige Sanierungsmassnahmen müssen gescheitert oder zum Vornherein aussichtslos sein.
» Weitere Informationen zur Überschuldung einer Gesellschaft
Handlungspflicht:
In diesem Fall sind die Gesellschaftsorgane unter persönlicher Verantwortlichkeit verpflichtet, die Bilanz beim Richter zu deponieren und eine Überschuldungsanzeige abzugeben.
Zulässigkeit
Eine Überschuldungsanzeige ist nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zulässig und nur für die vom Gesetz vorgesehen Rechtseinheiten. Eine Überschuldungsanzeige ist nur zulässig für:
- AG / Kommandit-AG
- GmbH
- Genossenschaft
- Stiftung
Hinweis:
Für alle anderen Rechtseinheiten ist eine Überschuldungsanzeige nicht möglich. Für die Rechtsformen der Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft und des Vereins ist eine Insolvenzerklärung zu prüfen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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