Der Straftatbestand hat zum Ziel, jemanden zu bestrafen, der über eine andere Person ehrverletzende und rufschädigende Äusserungen tätigt oder ehrverletzende und rufschädigende Äusserungen weiterverbreitet.
LAWINFO
Üble Nachrede
Üble Nachrede
Der Straftatbestand hat zum Ziel, jemanden zu bestrafen, der über eine andere Person ehrverletzende und rufschädigende Äusserungen tätigt oder ehrverletzende und rufschädigende Äusserungen weiterverbreitet.