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- Regelmässiges Eingeben des eigenen Namens oder der Firma in Suchmaschinen wie Google, etc. um Ehrverletzungen im Internet rasch zu entdecken und zu bekämpfen
- Beim Fund im Internet ist vom Webseitenbetreiber die sofortige Löschung zu verlangen (eventuell unter Androhung einer Strafanzeige oder Beizug eines Anwaltes)
- Prüfung einer allfälligen Strafanzeige
- Sammeln von Logfiles, IP-Nummern und ähnlicher Informationen
- Gegendarstellungen so schnell wie möglich versenden
- Gegendarstellungen selber verfassen, sofern sich die Ehrverletzungen auf Internetblogs oder auf einer Webseite befinden, auf der man als User selber publizieren kann
- Meldung bei der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) als zentrale Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internet-Inhalte melden möchten (www.cybercrime.admin.ch)
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