Die Fusion ist die vertraglich vereinbarte liquidationslose Vereinigung von zwei oder mehr Gesellschaften zu einer einzigen rechtlichen Einheit, wobei Aktiven und Passiven zumindest einer Gesellschaft auf dem Wege der sog. Universalsukzession übergehen, sodass die Mitgliedschafts-Kontinuität gewahrt bleibt.
Eine gesetzliche Definition der Fusion fehlt.
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER / SETHE ROLF, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 12. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Bern 2018, § 25, II. Fusion, S. 869 f.
Judikatur
- BGE 108 Ib 450, Erw. 4a
- BGer 2C_976/2014 vom 10.06.2015, Erw. 3.3
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