Der Gesetzgeber hat zwei hauptsächliche Unternehmensspaltungen vorgesehen:
- Aufspaltung
- Kernelemente (Meccano)
- Übergang des Vermögens der aufzuspaltenden Gesellschaft auf eine oder mehrere andere Gesellschaften
- Auflösung der aufgespalteten Gesellschaft
- Praxis
- Kernelemente (Meccano)
- Abspaltung
- Kernelemente (Meccano)
- Bei der Abspaltung gehen demgegenüber Vermögensteile der sich spaltenden – und fortbestehenden – Gesellschaft auf eine oder mehrere andere Gesellschaften über.
- Praxis
- Kernelemente (Meccano)
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER / SETHE ROLF, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 12. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Bern 2018, § 25, III. Die Spaltung, S. 880 f., Rz 73
- BINDER ANDREAS, Der Schutz der Gläubiger von Aktiengesellschaften bei Spaltung und Vermögensübertragung, Zürich 2005
- GOZZI NICCOLO, Schutz der Aktionäre bei Fusion und Spaltung gemäss Fusionsgesetz, Diss. Zürich 2009 = SSHW 279
- THEUS SIMONI FABIANA, Fusions-, Spaltungs- und Vermögensübertragungsverträge aus Sicht der Gesellschaft und der Gesellschafter, in: GesKR 2017, S. 409 ff.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:PatronatserklärungEinleitung zur PatronatserklärungAutoren:VermieterkonkursEinleitung zum VermieterkonkursAutoren:RückforderungsklageEinleitung zur Rückforderungsklage im Betr...Autoren:KonkursinventarEinleitung zum KonkursinventarAutoren:Vertrag im Konkurs / SchKG 211Einleitung zum Vertrag im Konkurs / SchKG 211Autoren:Kollokationsverfahren / Kollokat...Einleitung: Kollokationsplan / Kollokation...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht