Die Stempelabgabe als Emissionsabgabe besteuert die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Beteiligungsrechten und Obligationen.
Steueraspekt |
Steuerhoheit |
Gegenstand |
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Steuersubjekt |
Vermittler (Effektenhändler)
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Steuerobjekt |
Entgeltliche Übertragung des Eigentums an steuerbaren
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Steuermass |
Inländ. Urkunden: 1,5 ‰ Ausländ. Urkunden: 3,0 ‰ |
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Emissionsabgabe-Geschäfte | Befreiung von der Umsatzsteuer | |
Ausnahmen | Diverse Kapitaltransaktionen sind von der Umsatzabgabe ausgenommen |