Die Verrechnungssteuer ist eine sog. Sicherungssteuer. Sie soll für Steuerinländer
- die Einkommensdeklaration sicherstellen
- bei Nichtdeklaration mittels Verwirkung des Rückerstattungsrechtes zur definitiven Surrogatsbesteuerung führen.
Für Steuerausländer, die nicht in einem Staat ansässig sind, welcher kein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz unterhält, fehlt die Möglichkeit zur
- Rückforderung
- Entlastung an der Quelle.
Steueraspekt |
Steuerhoheit |
Gegenstand |
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Steuersubjekt | Inländischer Schuldner der steuerbaren Leistung | |
Steuerobjekt |
Inländischer Schuldner
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Steuermass |
35% |
Bruttoertrag einzelner Einkommensbestandteile
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Besteuerungsort | Bund | Gesamtschweizerisch |
Weiterführende Informationen zur Verrechnungssteuer
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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