Auf Erträgen bestimmter Kapitalanlagen erhebt die Schweizerische Eidgenossenschaft am Entstehungsorte unter dem Namen „Verrechnungssteuer“ eine „Quellensteuer im weiteren Sinne“.
Die Schweiz lehnte die im OECD-Musterabkommen enthaltene Anrechnungsmethode (System des tax credit) anfänglich ab und wollte die wahlweise mögliche Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt anwenden. Viele Staaten sind aber auf das tax credit-System übergegangen und erhoben auf den aus ihrem Gebiete stammenden Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, also an der Quelle, ihre Steuern. Die Schweiz konnte sich dieser Entwicklung nicht entziehen und erhebt nun seit einigen Jahren ebenso insbesondere auf Dividenden und Bankzinsen eine „Quellensteuer“, die sog. „Verrechnungssteuer“.
» Gesetzliche Grundlage der Verrechnungssteuer
» Steuerobjekt und Steuersubjekt
» Kreisschreiben ESTV: Verrechnungssteuer – Kundenguthaben
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