In Lehre und Rechtsprechung wird zwischen folgenden Vermächtnis-Arten unterschieden:
- Barvermächtnis
- Sachvermächtnis
- Rechtsvermächtnis (zB Nutzniessung, Wohnrecht oder andere Rechte)
- Quotenvermächtnis
- Liberationsvermächtnis
- Versicherungsvermächtnis
- Untervermächtnis
- Verschaffungsvermächtnis
- Vorausvermächtnis
- Ersatzvermächtnis
- Vor- und Nachvermächtnis; Spezialform: „auf den Überrest“
- Wahlvermächtnis
Barvermächtnis
Mit dem Barvermächtnis wendet der Erblasser dem Vermächtnisnehmer einen Barbetrag aus dem Nachlass zu (z.B. CHF 1’000.00 aus Konto XY).
Sachvermächtnis
Mit einem Sachvermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer ein bestimmter Nachlassgegenstand zugewendet (z.B. Geschirrservice der Marke XY).
Quotenvermächtnis
Mittels Quotenvermächtnis wendet der Erblasser einer Person eine Quote am Nachlass zu (z.B. ¼ am Gesamtnachlass).
Abgrenzung
Das Quotenvermächtnis ist abzugrenzen vom mittels Quote eingesetzten Erben. Das Quotenvermächtnis begründet keine Erbenstellung. Das Quotenvermächtnis ist eine Schuld der Vermächtnisbelasteten gegenüber dem Vermächtnisnehmer.
Literatur
- BGE 144 III 217 (BGer 5A_363/2017 vom 22.02.2018) (Keine Befugnis der Quotenvermächtnisnehmerin das Willensvollstreckerhonorar mittels Verantwortlichkeitsklage gegen den Willensvollstrecker prüfen lassen, wenn er nicht persönlich zur Ausrichtung verpflichtet ist)
Weiterführende Informationen
Liberationsvermächtnis
Mit dem Liberationsvermächtnis erlässt der Erblasser dem Vermächtnisnehmer bestehende Schulden.
Versicherungsvermächtnis
Der Erblasser kann einer Person auch einen Versicherungsanspruch mittels Vermächtnis zuwenden. Das Gesetz sieht diesbezüglich vor, dass dadurch dem Vermächtnisnehmer ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Versicherer zukommt (ZGB 563 II).
Abgrenzung
Gemäss VVG 78 erhält die versicherungsrechtlich begünstigte Person einen eigenen Anspruch und die Versicherungsleistung fällt nicht in den Nachlass.
Untervermächtnis
Mit dem Untervermächtnis wird der sog. Hauptvermächtnisnehmer damit beschwert, einen Teil des erhaltenen Vermächtnisses einer weiteren Person, dem sog. Untervermächtnisnehmer weiterzugeben.
Verschaffungsvermächtnis
Beim Verschaffungsvermächtnis wird die mit dem Vermächtnis beschwerte Person verpflichtet, einen Gegenstand im Vermögen eines Dritten zu beschaffen (i.d.R. käuflich zu erwerben) und dem Vermächtnisnehmer auszuhändigen.
Vorausvermächtnis
Mit dem Vorausvermächtnis wird einem (gesetzlichen oder eingesetzten) Erben ein Vermächtnis zugewendet.
Achtung
Die Erbschafts-Ausschlagung eines Erben beschlägt eine Vorausvermächtnis grundsätzlich nicht. Der Erbe kann aber selbstverständlich neben der Erbschaft auch das Vermächtnis ausschlagen.
Wahlvermächtnis
Mit einem Wahlvermächtnis kann der Erblasser ein Vermächtnis entrichten und entweder dem Vermächtnisbelasteten oder dem Vermächtnisnehmer die Wahl zwischen verschiedenen, ausdrücklich zu bestimmenden Vermächtnisgegenständen zuweisen.