Erklärt der Beklagte in einem Prozess eine Gegenforderung zur Verrechnung, so hat er folgende Rechte:
Recht auf Erhebung der Verrechnungseinrede
Definition
- Verrechnungseinrede = rechtshindernde Verrechnungserklärung
Rechtsnatur
- Einseitige, empfangsbedürftige Prozesserklärung
Voraussetzungen
- Klageerhebung der Gegenpartei mit der (Haupt-)Forderung
- Verrechnungseinrede des Beklagten
Anspruch von Bundesrechts wegen auf Prüfung der Verrechnungseinrede
Zivilprozess
- unabhängig davon, ob der entscheidende Gericht örtlich und sachlich zuständig wäre, wenn die Gegenforderung auf dem Klageweg geltend gemacht würde
- Vgl. BGE 63 II 133 ff.
Schiedsprozess
- Gleich verhält es sich im Schiedsprozess (vgl. ZPO 377 Abs. 1)
- Verrechnung und Widerklage
Rechtskrafterstreckung?
Entscheid über die vom Beklagten zur Verrechnung gestellte Forderung
- Rechtskraft des Urteils erstreckt sich auch auf die Verrechnungsforderung, unabhängig davon, ob die Forderung anerkannt wird oder nicht
- Vgl. SJZ 2001 234 ff.
Kein Entscheid über den Bestand der zur Verrechnung gestellten Forderung und Verwerfung der Verrechnungseinrede (zB wegen Absenz einer Verrechnungsvoraussetzung)
- Keine Rechtskrafterstreckung auf die Verrechnungsforderung
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